Ausschluss des Anspruchs auf Vorsteuerabzug
Gesetzestext (Wortlaut gemäss Art. 29 MWSTG 2010)Ausschluss des Anspruchs auf Vorsteuerabzug
Bisheriges RechtArt. 29 MWSTG 2010 kann mit dem bisherigen Art. 39 Abs. 1 MWSTG 2001 verglichen werden. VerordnungstextArt. 60 MWSTV 2010: Vorsteuerabzug für Leistungen im Ausland (Art. 29 Abs. 1 MWSTG)
Der Vorsteuerabzug für im Ausland erbrachte Leistungen ist im selben Umfang möglich, wie wenn diese im Inland erbracht und nach Artikel 22 MWSTG für deren Versteuerung optiert worden wäre. Gesetzesmaterialien (Botschaft und parlamentarische Beratung zu Art. 29 MWSTG 2010)siehe: Gesetzesmaterialien zu Art. 29 MWSTG 2010 Rechtsprechungsiehe: Rechtsprechung zu Art. 29 MWSTG 2010 Praxis der ESTV zu Art. 29 MWSTG 2010Erläuterungsbericht zu Art. 60 MWSTV 2010 (Vorsteuerabzug für Leistungen im Ausland) welcher Art. 29 Abs. 1 MWSTG 2010 konkretisiertUm die Entstehung einer systemwidrigen Taxe occulte zu verhindern, darf der Anspruch auf Vorsteuerabzug nur in begründeten Fällen eingeschränkt werden. Diese Einschränkungen sind als Ausnahmen vom Prinzip des Anspruchs auf Vorsteuerabzug restriktiv zu handhaben. Artikel 29 Absatz 1 MWSTG stellt eine solche Einschränkung dar, in dem der Anspruch auf Vorsteuerabzug ausgeschlossen wird, wenn eine entsprechende Leistung für von der Steuer ausgenommene Leistungen verwendet wird. Wird die fragliche Leistung im Ausland erbracht, entzieht sie sich dem territorialen Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer. Somit entfällt auch der Anwendungsbereich der Steuerausnahmen nach Artikel 21 MWSTG. Mit dieser Bestimmung wird nun klargestellt, das folglich auch Artikel 29 Absatz 1 MWSTG keine Anwendung finden kann, weshalb der Vorsteuerabzug auf Leistungen, die im Ausland erbracht werden, immer zulässig ist, unabhängig davon, ob diese Leistung bei Erbringung in der Schweiz von der Steuer ausgenommen wäre oder nicht. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird dort gemacht, wo Leistungen mangels einer geeigneten Bemessungsgrundlage nicht besteuert werden können (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18,19 und 23 MWSTG) und beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien, welche ausschliesslich zu privaten Zwecken genutzt werden. Links auf MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen (für offizielle Version bitte hier auf Link klicken) Inhalt
Literatur zu Art. 29 MWSTG 2010
Rechtsvergleich (EU MWST Richtlinie 2006/112/EG)Varia zu Art. 29 MWSTG 2010 |